CDU Gemeindeverband Heiden

Ansiedlungsförderung von Ärzten

Antrag zur nächsten Ratssitzung

Für die nächste Ratssitzung am 5. August hat die CDU-Fraktion folgenden Antrag gestellt: 

"Ansiedlungsförderung von Ärzten"

Der Rat der Gemeinde Heiden sollte folgende Beschlüsse fassen: 

Der Gemeinderat 

  • erneuert die Richtlinie zur Ansiedlungsförderung von Ärztinnen und Ärzten, 
  • erweitert die Richtlinie zur Ansiedlungsförderung von Ärztinnen und Ärzten um die Möglichkeit eines Mietzuschusses. Bislang ist eine einmalige Zuwendung in Höhe von 10.000 € vorgesehen, ein Mietzuschuss ist nicht explizit in den Richtlinien erwähnt,
  • erweitert die Richtlinie zur Ansiedlungsförderung von Ärztinnen und Ärzten um die Möglichkeit, auch bei der Eröffnung einer Zweigstelle eine Zuwendung zu erhalten. Bislang ist die Zuwendung nur bei einer Neueröffnung / Übernahme einer Praxis erwähnt gewesen. 
Begründung:

Am 04.09.2012 hat der Rat der Gemeinde Heiden die „Richtlinie zur Ansiedlungsförderung von Ärztinnen und Ärzten“ verabschiedet. Diese Richtlinie trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Heiden in Kraft und galt befristet bis zum 31.12.2016. 

Durch die Schließung einer langjährig bestehenden Hausarztpraxis sieht die CDU-Fraktion dringenden Handlungsbedarf, die Ansiedlung einer neuen Hausarztpraxis / einer Zweigstelle einer bestehenden Praxis in der Gemeinde voranzutreiben und so die ärztliche Versorgung im Ort sicherzustellen. 

Zwar ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung zuständig, allerdings kann auch der Gemeinderat dazu beitragen, Hausärzte für unseren Ort zu gewinnen. 

Mit der Erneuerung der oben genannten Richtlinie können wir dazu einen Beitrag leisten und hoffentlich weiterhin die gute wohnortnahe Gesundheitsversorgung sicherstellen.