CDU Gemeindeverband Heiden

Wir wollen Bürgerfreundlichkeit, Bürgerbeteiligung und Transparenz

Die CDU-Fraktion Heiden praktiziert Bürgerfreundlichkeit, Bürgerbeteiligung und Transparenz seit langem:
- Unsere Fraktionssitzungen finden öffentlich statt und bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Fragen, Meinungen, Anregungen und Themen einzubringen.
- Jedes CDU-Ratsmitglied hat immer ein offenes Ohr für die Belange der Bürgerinnen und Bürger.
- Zudem beantworten Bürgermeister und Amtsleiter sowie alle Mitarbeiter der Verwaltung fast täglich Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, in der Regel sofort oder kurzfristig.
 
 
 
Außerdem plant der Bürgermeister die Einführung neuer Formen der Bürgerbeteiligung: 
  • Austausch mit Eltern in Form eines Babyfrühstücks
  • Einführung eines Kinder- und Jugendparlamentes
  • Einführung einer Bürgermeisterwanderung mit Bürgerinnen und Bürgern zum informellen Austausch in lockerer Runde 
Zusätzlich sieht der § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Heiden jetzt schon vor, dass Einwohner in jeder ordentlichen Ratssitzung ein Fragerecht haben. Dafür müssen Sie Ihre Fragen spätestens am 10. Tag vor der Ratssitzung schriftlich beim Bürgermeister eingereicht haben. Die gesamte Geschäftsordnung wurde am 4.11.2020 einstimmig vom Rat beschlossen. Nach Ansicht der CDU-Fraktion ist die Bürgerbeteiligung und Transparenz damit sichergestellt. 
 
In seiner gestrigen Sitzung beschäftigte sich der Rat mit dem Änderungsantrag einer Ratsfraktion zum § 19 der Geschäftsordnung.
 
Dieser sah vor, dass in jeder Rats-, Ausschuss- und Arbeitskreissitzung der Punkt „Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner“ obligatorisch auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass die Einwohnerinnen und Einwohner das Recht auf eine fundierte Beantwortung ihrer Fragen haben. Zur Erarbeitung dieser Antworten sollte der Verwaltung eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Da die Einladung zu einer Sitzung mindestens sieben Tage vor der Sitzung versendet werden muss, sieht die aktuelle Geschäftsordnung für den § 19 eine 10-Tagefrist vor. 
 
Die Einwohnerinnen und Einwohner haben wenig davon, wenn sie zwar in jeder Sitzung Fragen stellen können, diese aber nicht spontan oder nur unzureichend beantwortet werden können. Das erzeugt eher Frust als Transparenz und Bürgerzufriedenheit. Zudem sehen wir es als viel praktikabler und bürgernah an, wenn Fragen von Bürgern auf kurzem Dienstweg bei der Verwaltung geklärt werden und nicht erst auf eine Sitzung gewartet werden muss.
Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung wurde daher abgelehnt.